Anmeldung - jugendgruppencamps

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Reisebedingungen

1. Vertragspartner
a)  Vertragspartner dieses Reiseveranstalters ist nicht das einzelne Mitglied der Gruppe, sondern diejenige Person, die für die Gruppe handelt und sie nach außen vertritt. Ist die Gruppe ein eingetragener Verein oder eine juristische Person, sind diese und nicht der Gruppenleiter Vertragspartner des Reiseveranstalters.
b)  Die Anmeldenden sind verpflichtet, auf Verlangen des Veranstalters deren Ansprüche gegen die Gruppenmitglieder erfüllungshalber an den Veranstalter abzutreten.

2. Buchung und Abwicklung
Buchungen von geschlossenen Gruppen für unser Programm können nur unter folgenden Voraussetzungen entgegengenommen werden:
a)  Die Gruppe wird von einem Gruppenleiter oder einer Institution geworben und zusammengestellt.
b)  Der Veranstalter verhandelt nicht mit einzelnen Gruppenmitgliedern, sondern nur mit einem verantwortlichen Leiter oder Beauftragten.
c)  Die finanzielle Abwicklung erfolgt ebenfalls ausschließlich über diesen verantwortlichen Leiter oder Beauftragten.
d)  Alle Informationen für die Gruppenteilnehmer in Form von mündlichen, fernmündlichen und schriftlichen Auskünften sowie Belieferung der Teilnehmer mit Informationsmaterial des Reiseveranstalters geschehen durch den Beauftragten bzw. Gruppenleiter.

3. Anmeldeverfahren
Die Anmeldung muss schriftlich, möglichst auf vorgedrucktem Formular erfolgen. Die Anmeldung kann vom Veranstalter telefonisch entgegengenommen werden. Innerhalb von 4 Tagen muss der Kunde die schriftliche Anmeldung nachreichen, andernfalls entfällt die telefonische Reservierung. Der Vertrag kommt nach schriftlicher Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß eine Reisebestätigung. Innerhalb einer Optionsfrist von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung kann diese kostenfrei zurückgezogen werden. Dies gilt jedoch nur, soweit die Buchung bis zum 10. Januar eines Jahres für das laufende Jahr erfolgt. In jedem Falle entfällt die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung 16 Wochen vor Reisebeginn. Mündliche Absprachen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Reisedurchführung
Der Veranstalter ist aus wichtigem Grund, soweit dieser nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln eines leitenden Angestellten herbeigeführt ist, berechtigt, Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Tritt durch derartige Maßnahmen einer erhebliche Änderung der Reiseleistung ein, ist unser Kunde berechtigt, soweit wie möglich, kostenfrei umzubuchen oder von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Bleibt in diesen Fällen der Reisevertrag aufrechterhalten, ist ein evtl. Ersatzanspruch auf die Minderleistung beschränkt. Wir verpflichten uns, unsere Kunden bei Eintritt derartiger Umstände unverzüglich zu unterrichten.

5. Zahlungsbedingungen
Nach Empfang der Anmeldebestätigung ist - soweit nicht anders vereinbart - eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 40,00 € pro Person zu leisten. Dieser Anzahlungsbetrag ist sofort fällig. 8 Wochen vor Reisebeginn werden unaufgefordert 50% des Gesamtbetrages fällig. 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag zu begleichen. Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung, denn auch wir sind verpflichtet, langfristig hohe Vorauszahlungen zu leisten. Wir behalten uns vor, die ausgeschrieben und mit der Buchung bestätigten Preise aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Tarif- und Vertragsänderungen) zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Wochen nach dem Vertragsabschluß liegt. Übersteigen diese Preisänderungen 10% des Reisepreises, ist unser Kunde zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Zahlungsverzug um mehr als 2 Wochen, wird ein Aufschlag von 5% des offenen Betrages in Rechnung gestellt.

6. Rücktritt
a)  Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung uns gegenüber erfolgen. Tritt eine Gruppe ganz oder teilweise aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von der Buchung zurück, werden nach Ablauf einer evtl. Optionsfrist nachstehende Rücktrittsgebühren erhoben. Dabei ist die Buchungsgrundlage die für jede Freizeitmaßnahme gebuchte Teilnehmerzahl. Stornobeträge bis 30 Wochen vor Reisebeginn 300,00 € pauschaler Kostenbetrag pro Gruppe sowie
29 bis 20 Wochen   10%
19 bis 12 Wochen   30%  des Gesamtpreises pro Projekt oder
11 bis 7 Wochen     40%  pro gebuchten Teilnehmer
6 bis 3 Wochen       50%
weniger als 3 Wochen vor Reisebeginn 60%. Stellt die stornierende Gruppe eine Ersatzgruppe, die vom Reiseveranstalter nur aus triftigem Grund abgelehnt werden kann, fällt lediglich eine Umbuchungsgebühr von 150,00 € an. Wir sind berechtigt, gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden ebenfalls zu berechnen.
b)  Der Veranstalter kann von einem Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. durch Krieg, Streik, Naturkatastrophe, behördliche Anordnung oder sowie sonstige vergleichbare Vorfälle. Wir sind weiter berechtigt, bei Nichterreichen einer in unserem Angebot ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 4 Wochen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurückzutreten. Von allen genannten Umständen werden wir unseren Kunden unverzüglich nach Eintritt unterrichten. Im Falle des Rücktritts nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen zahlen wir den Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
c)  Der Veranstalter kann bei grob ungebührlichem Verhalten von Reiseteilnehmern, das dem Ansehen des Veranstalters schadet, den Vertrag fristlos kündigen. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht.

7. Mindestbeteiligung
a)  Vermindert sich die im Reisevertrag angegebene Personenzahl um nicht mehr als 10% (z.B. von 30 Teilnehmern auf 27), so sind keine Rücktrittskosten zu zahlen. Berechnet werden lediglich 10,00 € Bearbeitungsgebühr pro Person sowie Kosten für evtl. bereits erbrachte Leistungen.
b)  Vermindert sich die Personenzahl um mehr als 10%, so sind die unter Punkt 6 ausgewiesenen Rücktrittsgebühren für alle zurückgetretenen Teilnehmer zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnehmerreduzierung in mehreren Schritten erfolgte, die Gesamtreduzierung jedoch 10% übersteigt.

8. Haftung
a)  Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
b)  Weiter stehen wir dafür ein, dass die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß erbracht werden, wobei sich die Leistungen nach dem jeweiligen landesüblichen Standard des Zielortes richten. Für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen haften wir dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß der behördlich genehmigten nationalen und internationalen Vorschriften sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Eine Haftung für Verzögerungsschäden ist hierbei ausgeschlossen.
c)  Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen usw. - soweit nicht ausdrücklich in die Reiseleistung einbezogen - sind am Urlaubsziel vom Reiseteilnehmer selbst zu buchen. Sie fallen daher auch nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters. Eine Haftung übernehmen wir insoweit nicht.
d)  Bei Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise nach Reiseantritt durch höhere Gewalt oder sonstiger, vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Krieg, Streiks, Aufruhr, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, haften wir nicht. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Reisekosten erfolgt nur und insoweit, wie wir von den uns in Anspruch genommenen Leistungsträgern Rückerstattung unter Ausschöpfung der uns zumutbaren Maßnahmen erhalten haben.
e)  Sofern Reiseteilnehmer nach Antritt der Reise eine andere als die gebuchte Unterkunft oder Beförderungsart wählen bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung.
f)  Begründete Reklamationen sind dem Reiseveranstalter oder seinem Beauftragten am Ort der Leistung unverzüglich mitzuteilen, damit wir in der Lage sind, für Abhilfe zu sorgen. Wird von dem Reisenden ein zumutbares Abhilfeverlangen nicht gestellt, entfällt die Haftung des Veranstalters. Alle Ersatzansprüche mit Ausnahme der Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren innerhalb von 6 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Rückreisedatum. Im Übrigen müssen die angegebenen Ansprüche innerhalb von 4 Wochen nach dem vertraglich vorgesehen Rückkehrdatum schriftlich bei dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim Reiseveranstalter maßgebend. Nach Fristablauf können die Ersatzansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten.
g)  Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt.

9. Pflichten der Gruppe
Die Gruppenleiter und alle Gruppenteilnehmer verpflichten sich die vor Ort gültigen Jugendschutzgesetze, sowie die Haus- bzw. Zeltplatzordnungen zu beachten und zu befolgen. Für Beschädigungen der Einrichtungen haftet der Vertragspartner.

10. Gültigkeit
Sämtliche Angaben über Leistungen, Termine, Preise und Bedingungen entsprechen dem Stand bei Abgabe des Angebotes. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt vereinbart.

12. Versicherung
Zur Versicherung Ihrer Freizeit im Ausland empfehlen wir, einen Versicherungsschutz abzuschließen. Wir hoffen natürlich, dass alle Freizeitteilnehmer keinen Schaden erleiden und gesund und wohlbehalten aus ihrem Urlaub zurückkehren.
Trotzdem lässt es sich nicht immer vermeiden, dass jemand krank wird, verunglückt oder dass sonst ein kleinerer oder vielleicht auch größerer Schaden entsteht. Dies sollte bereits bei der Vorbereitung einer Freizeit mit eingeplant werden.

 
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